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| Autor: Schmetterling |
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Verfasst am: 26.01.2010 13:40 Titel: Welche Rechtsansprüche haben Flugreisende im Schneechaos? |
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Wenn es auf Grund von Wetterbedingungen zu Flugausfällen oder Verspätungen kommt sind Airlines verpflichtet die Passagiere umfassend zu informieren und zu betreuen. Dazu gehören Getränke und Verpflegung ab einer Wartezeit von 2 Stunden. Verschiebt sich der Flug auf den nächsten Tag, müssen sich die Fluggesellschaften um Übernachtung für die Fluggäste kümmern und die Unterkunft bezahlen. Zudem müssen sie den Passagieren Telefonate ermöglichen.
Wenn der Passagier auf seine Reise besteht, ist die Fluggesellschaft verpflichtet einen Platz im verspäteten Flugzeug oder einen Ersatzflug anbieten. Der Reisende hat jedoch das Recht ab einer Verspätung von mehr als 5 Stunden von der Reisezurückzutreten. Die Airline muss dann den vollen Reisepreis zurückerstatten.
Einen zusätzlichen Anspruch auf Entschädigung gibt es jedoch nicht, wenn der Ausfall oder die Verspätung wetterbedingt ist. Im Falle eines Mitverschuldens von seitens der Airline, beispielsweise bei vorhersehbaren Ereignissen, muss jedoch eine Entschädigung gezahlt werden
Bei einer Verspätung sollten die Passagiere dennoch pünktlich am Flughafen sein, da die Fluggesellschaft eventuell einen Ersatzflug anbieten kann.
Möchte man den Flughafen während der Wartezeit verlassen, sollte man sich über den verspäteten Abflugzeitpunkt genau informieren und am besten schriftlich bestätigen lassen. _________________ Viele Grüße
Ilona Buchfelder
Internationaler Online Vertrieb
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